Energieberatung
IGS-IMMOBILIENBERATUNG
Barbara Krauß und Günter Schörken
Bereits am 25.04.2007 hat die Bundesregierung die vom damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Technologie vorgelegte neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) beschlossen. Mit der EnEV 2007 wurde die Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude schrittweise ab 2008 zur Pflicht. Seitdem wurden mit der nahezu jährlich fortgeschriebenen Neufassungen die Anforderungen an die energetischen Eigenschaften von Gebäuden ständig weiter erhöht. Heute münden die verschiedenen energetischen Anforderungen in das GEG (Gebäudeenergiegesetz). Die Pflicht, bei jeder Vermietung oder Verkauf einer Immobilie den Energieausweis vorzulegen, hat sich weitestgehend durchgesetzt. Oder möchten Sie modernisieren oder sanieren? Dann sollten Sie wissen, dass seit der EnEV2009 erhöhte Anforderungen an die energetische Qualität von Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Ob Fassade, Fenster oder Dach, sobald Sie hieran Veränderungen vornehmen, sind Sie unter Umständen verpflichtet, die hohen energetischen Anforderungen an einzelne Gebäudeteile einzuhalten und nachzuweisen. Im Detail auf diese Anforderungen einzugehen, würde hier zu weit führen. Wir beraten Sie aber jederzeit gerne zu diesen Fragen. Rufen Sie uns einfach an.